Barrierefreiheitserklärung für www.konen-lorenzen.de

Stand der Erklärung: 26. Mai 2025


Die Konen & Lorenzen  GmbH & Co. KG ist bemüht, ihre Website www.konen-lorenzen.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.konen-lorenzen.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 3 BFSG in Verbindung mit der EU-Norm EN 301 549. Einige Inhalte erfüllen noch nicht vollständig die geltenden Anforderungen.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:


  1. Bilder ohne Alternativtexte
  2. Farbkontraste unzureichend
  3. Eingeschränkte Tastaturnavigation
  4. Fehlende Formularbeschriftungen und Fehleranzeigen
  5. Fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärung (wird hiermit ergänzt)

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte nicht zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte:


Konen & Lorenzen GmbH & Co. KG
Kaiserswerther Straße 282, 40474 Düsseldorf
E-Mail: info@konen-lorenzen.com
Telefon: +49 (0)211 239 554 0


Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wo Ihnen eine Barriere aufgefallen ist und wie wir Sie unterstützen können.


Schlichtungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten:


Schlichtungsstelle BGG
c/o Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2025 mit Hilfe der BIK-Vorlage und durch eigene Prüfung erstellt.

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